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Stellungnahme der stellvertretenden Abteilungsleiterin des ZK der PdAK, Kim Yo Jong
   Die stellvertretende Abteilungsleiterin des ZK der Partei der Arbeit Koreas, Kim Yo Jong, gab am 10. Januar eine Stellungnahme unter dem Titel „Die Behörden der Republik Korea können sich der Verantwortung für die schwere provokatorische Verletzung der Souveränität nicht entziehen“.
   In der Stellungnahme hieß es:
   In Zusammenhang mit der jüngsten Eindringung der Drohne richten wir darauf die Aufmerksamkeit, dass das Verteidigungsministerium der Republik Korea am 10. Januar wiederholt betont, dass es sich dabei nicht um eine Operation der Armee handelt, und den Standpunkt dazu geäußert hat, dass es den möglichen Fall auf Zivilebene konsequent untersuchen wird.
   Nach meiner persönlichen Meinung ist es, dass das Verteidigungsministerium der Republik Korea den offiziellen Standpunkt erklärt hat, dass es keine Absicht dazu hat, uns zu provozieren oder zu reizen, wenigstens eine kluge Wahl für das Fristen ihres Daseins.
   Wenn sich die Republik Korea für eine Provokation gegen uns entscheidet, kann sie der schrecklichen Situation nicht gewachsen sein.
   Die gegenwärtigen Machthaber von Seoul haben kein Recht dazu, den Fall der Eindringung der Drohne ins Pyongyang, der auf die ehemalige Regierung vom „Schurken Yoon“ zurückzuführen war, wie eine Sache der anderen zu kommentieren.
   Welche Regierung dafür verantwortlich ist, darüber hat man bloß im Innern zu diskutieren. Ganz egal, ob ein gewisser Yoon oder ein gewisser Lee die Tat begangen hat, ist es für uns gleichfalls eine schwere Provokation gegen die heilige und unverletzliche Souveränität der Demokratischen Volksrepublik Korea.
   Zum Glück hat die Armee der ROK ihren offiziellen Standpunkt geäußert, dass es nicht ihre Tat sei und dass sie nicht dazu beabsichtigt sei, uns zu provozieren oder zu reizen. Aber man soll ausführlich erklären, warum eine Drohne aus dem Territorium der ROK die südliche Grenze unserer Republik verletzt hat.
   Zurzeit behauptet man in der ROK, jene Drohne „bestehe aus den minderwertigen üblichen Zubehören, die man sich leicht besorgen könne“. Sie sei eine „Sorte, die die Zivilisten für Hobby oder zu Handels- und industriellen Zwecken kaufen“. So bemüht man sich darum, diese schwere Grenzverletzung als eine Tat der Zivilisten zu bezeichnen. Aber das Wesen des Falls besteht nicht darin, dass es von einem Armeeangehörigen oder von einem Zivilisten begangen worden ist.
   Wir haben kein Interesse dafür, ob jene Sorte durch den Einkauf der Dinge leicht zu bauen ist oder nicht, ob sie dem militärischen oder dem zivilen Zweck dient, ob die Zubehöre hochwertig oder minderwertig sind, oder ob der Fall von der Armee oder von Zivilisten begangen worden ist.
   Klar und eindeutig ist es, dass eine Drohe aus der ROK die Territorialluft unseres Staates verletzt hat.
   Von der Drohne wurden das Uran-Bergwerk, das Absatzbecken, die frühere Industriezone Kaesong und unsere Grenzposten aufgenommen, für die sich die ROK interessieren würde. Wie soll man diese unleugbare Tatsache und den Flugplan und die Flugaufzeichnung erklären, die in der Drohne entdeckt wurden?
   Vielleicht will man argumentieren, dass es sich nicht um eine Souveränitätsverletzung handelt, wenn es keine militärische Drohne ist.
   Hierbei möchte ich klarmachen. Egal, ob der Täter eine Zivilorganisation oder eine Einzelperson ist, können sich die Behörden, das Subjekt für die Staatssicherheit, ihrer Verantwortung nicht entziehen.
   Die Armee der Republik Korea redete lautstark vom „Hightech-System für die Realzeit-Erkundung und Entgegnung mithilfe der Drohnen“, dem „mehrschichtigen Abwehrsystem in Zusammenarbeit von Zivil, Behörden, Armee und Polizei“ und dem „perfekten Luftabwehrnetz“. Wenn sie jetzt behauptet, dass sie vom Flugkörper, der am hellen Tage im Grenzgebiet startete und durch Tiefflug die Grenze passierte, keine „Ahnung“ hatte, dann sollte sie selbst von ihrer Bevölkerung getadelt werden.
   Die Republik Korea war auch beim Fall der Eindringung der Drohne in den Luftraum Pyongyangs im Jahr 2024 wegen ihrer doppelzüngigen Unverschämtheit und der unvernünftigen Behauptung „berühmt“ geworden.
   Die Behörden der Republik Korea können sich der Verantwortung für die schwere Verletzung der Souveränität keinesfalls entziehen und sollten voller Ernst über deren Folgen nachdenken.
   Wenn sie sich damit herausreden wollen, dass es eine Tat der Zivilorganisation sei, und zu argumentieren versuchen, dass es sich dabei nicht um eine Souveränitätsverletzung handle, werden sie wohl zahlreiche Flugkörper erleben, die die Zivilorganisationen der Demokratischen Volksrepublik Korea von ihrem Territorium fliegen lassen.
   Jedenfalls ist diesmaliger Fall der Eindringung der Drohne aus der Republik Korea dabei sehr behilflich gewesen, dass wir uns deutlichere Vorstellungen von der Republik Korea, dem Kollektiv der Schurken und des Abschaums, machen.