Erklärung eines Sprechers des Generalstabs der Koreanischen Volksarmee












Ein Sprecher des Generalstabs der Koreanischen Volksarmee veröffentlichte am 9. Januar eine Erklärung mit dem Titel „Die Republik Korea muss damit rechnen, für die wiederholte Verletzung unserer Souveränität mittels der Drohne teuer zu bezahlen“.
Die Erklärung hat gekürzt folgenden Wortlaut:
Die Republik Korea hat schon am Jahresanfang erneut unsere Souveränität schwer verletzt, indem sie ein unbemanntes Flugzeug in unsere Lufthoheit einschleuste. Während des Luftüberwachungsdienstes an der Staatsgrenze erfassten unsere Armeetruppeneinheiten ein Luftziel, das sich am Himmel über der Gemeinde Hado vom Unterkreis Songhae des Kreises Kanghwa der Stadt Inchon der ROK in nördliche Richtung bewegte, verfolgten es, ließen es aus einem taktischen Grund bis zur 8-km-Linie unserer Lufthoheit eindringen, attackierten es dann mit speziellen E-Kriegsvermögen und stürzten am Ort, der von der Höhe 101,5 in der Gemeinde Muksan vom Stadtbezirk Kaephung der Stadt Kaesong 1 200 m entfernt ist, zwangsweise hinunter.
Unsere zuständigen Nachrichtendienste und Ermittlungsorgane sammelten die Überreste des abgestürzten unbemannten Flugzeuges und analysierten seinen Flugplan, seine Flugaufzeichnung und die Aufnahmematerialien. Demnach hatte die Drohne die Aufgabe, nach dem Start im Kreis Kanghwa der Stadt Inchon der ROK am 4. Januar um 12 Uhr 50 über den Stadtbezirk Kaephung der Stadt Kaesong und die Kreise Phyongsan und Kumchon des Bezirkes Nord-Hwanghae unseres Territoriums und wieder über die Stadtbezirke Kaephung und Phanmun sowie den Kreis Jangphung der Stadt Kaesong bis zum Unterkreis Joksong der Stadt Phaju vom Bezirk Kyonggi der ROK insgesamt 156 km in der Höhe von 100 bis 300 m in Geschwindigkeit von 50 km pro Stunde 3 Stunden und 10 Minuten lang zu fliegen und unsere wichtigen Objekte aufzunehmen.
Im Aufnahmegerät der Drohne waren die Bilder unserer Gebiete für 6 Minuten und 59 Sekunden und für 6 Minuten und 58 Sekunden, die durch 2 Kameras bis zum Zeitpunktes des Absturzes gedreht wurden. Diese Bildmaterialien sind deutlicher Beweis davon, dass das unbemannte Flugzeug in die Lufthoheit der Republik eindrang, um unsere Gebiete zu überwachen und aufzuklären.
Auch nach dem Wechsel des Verbrecherregimes in Seoul erfolgte die Drohnenprovokation der ROK an der Grenze ununterbrochen. Das feindliche unbemannte Flugzeug, das am 27. September gegen 11 Uhr 15 Minuten vom Vorjahr vom Unterkreis Joksong der Stadt Phaju vom Bezirk Kyonggi der ROK startete, drang bis zum Luftraum über dem Kreis Phyongsan vom Bezirk Nord-Hwanghae in unserem Gebiet ein und stürzte während des Rückflugs über den Luftraum der Stadt Kaesong gegen 14 Uhr 25 Minuten auf dem Feld der Gemeinde Sasi vom Kreis Jangphung der Stadt Kaesong durch den elektronischen Angriff der speziellen militärtechnischen Mittel des 2. Armeekorps unserer Armee ab.
Auch bei diesem unbemannten Flugzeug handelte es sich um eine Minidrohne mit Festflügeln, die in der Höhe unter 500 m maximal 6 Stunden fliegen und mit hochauflösender Kamera unter dem Rumpf die irdischen Objekte aufnehmen kann. Sie ist unmissverständlich ein Überwachungs- und Aufklärungsmittel.
Die verwendete Fernmelde- und Navigationsmethode, der eingegebene Flugplan, die Flugaufzeichnung, die aufgenommenen Bildmaterialen und weitere zeugen davon, dass die Drohne die Luftaufklärung verübte und darauf spezialisiert war. In ihrem Aufnahmegerät waren die Bildmaterialien über die wichtigen Objekte unseres Gebietes für 5 Stunden und 47 Minuten enthalten.
Die unbemannten Flugzeuge, die in unsere Lufthoheit eindrangen, starteten am Tage in einem empfindlichen Frontort der Republik Korea, wo der Ein- und Austritt der Zivilisten streng kontrolliert wird, und passierten ohne Hemmung den Luftraum über den Orten, wo allerlei Radaranlagen für die Entdeckung der tief fliegenden Ziele und die Antidrohnenwaffen der ROK-Armee intensiv stationiert sind. Daraus kann man ohne weiteres den Hintergrund der Eindringung der Drohnen mutmaßen. Die Republik Korea ist ihrem Wesen nach unser unveränderlicher und höchst antagonistischer Feind und das Objekt, das wir, falls es uns angreift, um jeden Preis vernichten müssen.
Die Völkergemeinschaft muss sich darüber klar werden, wo die Ursache der Lagenzuspitzung auf der Koreanischen Halbinsel und der Gefahr des militärischen Zusammenstoßes liegt. Wir verurteilen entschieden die hintereinander verübte grobe Verletzung unserer Souveränität durch die Verbrecher und ihre offene Provokation und warnen im Ernst die Regierung der ROK, die ihre böse Absicht zur Auseinandersetzung wieder offenbarte.
Die Kriegstreiber der Republik Korea werden für ihre unverzeihlichen wahnsinnigen Handlungen unbedingt teuer büßen, und die ROK-Regierung kann der Verantwortung für die Lagenzuspitzung auf keinen Fall ausweichen.
Die Erklärung hat gekürzt folgenden Wortlaut:
Die Republik Korea hat schon am Jahresanfang erneut unsere Souveränität schwer verletzt, indem sie ein unbemanntes Flugzeug in unsere Lufthoheit einschleuste. Während des Luftüberwachungsdienstes an der Staatsgrenze erfassten unsere Armeetruppeneinheiten ein Luftziel, das sich am Himmel über der Gemeinde Hado vom Unterkreis Songhae des Kreises Kanghwa der Stadt Inchon der ROK in nördliche Richtung bewegte, verfolgten es, ließen es aus einem taktischen Grund bis zur 8-km-Linie unserer Lufthoheit eindringen, attackierten es dann mit speziellen E-Kriegsvermögen und stürzten am Ort, der von der Höhe 101,5 in der Gemeinde Muksan vom Stadtbezirk Kaephung der Stadt Kaesong 1 200 m entfernt ist, zwangsweise hinunter.
Unsere zuständigen Nachrichtendienste und Ermittlungsorgane sammelten die Überreste des abgestürzten unbemannten Flugzeuges und analysierten seinen Flugplan, seine Flugaufzeichnung und die Aufnahmematerialien. Demnach hatte die Drohne die Aufgabe, nach dem Start im Kreis Kanghwa der Stadt Inchon der ROK am 4. Januar um 12 Uhr 50 über den Stadtbezirk Kaephung der Stadt Kaesong und die Kreise Phyongsan und Kumchon des Bezirkes Nord-Hwanghae unseres Territoriums und wieder über die Stadtbezirke Kaephung und Phanmun sowie den Kreis Jangphung der Stadt Kaesong bis zum Unterkreis Joksong der Stadt Phaju vom Bezirk Kyonggi der ROK insgesamt 156 km in der Höhe von 100 bis 300 m in Geschwindigkeit von 50 km pro Stunde 3 Stunden und 10 Minuten lang zu fliegen und unsere wichtigen Objekte aufzunehmen.
Im Aufnahmegerät der Drohne waren die Bilder unserer Gebiete für 6 Minuten und 59 Sekunden und für 6 Minuten und 58 Sekunden, die durch 2 Kameras bis zum Zeitpunktes des Absturzes gedreht wurden. Diese Bildmaterialien sind deutlicher Beweis davon, dass das unbemannte Flugzeug in die Lufthoheit der Republik eindrang, um unsere Gebiete zu überwachen und aufzuklären.
Auch nach dem Wechsel des Verbrecherregimes in Seoul erfolgte die Drohnenprovokation der ROK an der Grenze ununterbrochen. Das feindliche unbemannte Flugzeug, das am 27. September gegen 11 Uhr 15 Minuten vom Vorjahr vom Unterkreis Joksong der Stadt Phaju vom Bezirk Kyonggi der ROK startete, drang bis zum Luftraum über dem Kreis Phyongsan vom Bezirk Nord-Hwanghae in unserem Gebiet ein und stürzte während des Rückflugs über den Luftraum der Stadt Kaesong gegen 14 Uhr 25 Minuten auf dem Feld der Gemeinde Sasi vom Kreis Jangphung der Stadt Kaesong durch den elektronischen Angriff der speziellen militärtechnischen Mittel des 2. Armeekorps unserer Armee ab.
Auch bei diesem unbemannten Flugzeug handelte es sich um eine Minidrohne mit Festflügeln, die in der Höhe unter 500 m maximal 6 Stunden fliegen und mit hochauflösender Kamera unter dem Rumpf die irdischen Objekte aufnehmen kann. Sie ist unmissverständlich ein Überwachungs- und Aufklärungsmittel.
Die verwendete Fernmelde- und Navigationsmethode, der eingegebene Flugplan, die Flugaufzeichnung, die aufgenommenen Bildmaterialen und weitere zeugen davon, dass die Drohne die Luftaufklärung verübte und darauf spezialisiert war. In ihrem Aufnahmegerät waren die Bildmaterialien über die wichtigen Objekte unseres Gebietes für 5 Stunden und 47 Minuten enthalten.
Die unbemannten Flugzeuge, die in unsere Lufthoheit eindrangen, starteten am Tage in einem empfindlichen Frontort der Republik Korea, wo der Ein- und Austritt der Zivilisten streng kontrolliert wird, und passierten ohne Hemmung den Luftraum über den Orten, wo allerlei Radaranlagen für die Entdeckung der tief fliegenden Ziele und die Antidrohnenwaffen der ROK-Armee intensiv stationiert sind. Daraus kann man ohne weiteres den Hintergrund der Eindringung der Drohnen mutmaßen. Die Republik Korea ist ihrem Wesen nach unser unveränderlicher und höchst antagonistischer Feind und das Objekt, das wir, falls es uns angreift, um jeden Preis vernichten müssen.
Die Völkergemeinschaft muss sich darüber klar werden, wo die Ursache der Lagenzuspitzung auf der Koreanischen Halbinsel und der Gefahr des militärischen Zusammenstoßes liegt. Wir verurteilen entschieden die hintereinander verübte grobe Verletzung unserer Souveränität durch die Verbrecher und ihre offene Provokation und warnen im Ernst die Regierung der ROK, die ihre böse Absicht zur Auseinandersetzung wieder offenbarte.
Die Kriegstreiber der Republik Korea werden für ihre unverzeihlichen wahnsinnigen Handlungen unbedingt teuer büßen, und die ROK-Regierung kann der Verantwortung für die Lagenzuspitzung auf keinen Fall ausweichen.