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Stellungnahme des Leiters der Abteilung für Außenpolitik vom Außenministerium der DVRK
Unsere Anstrengungen für den Schutz der Würde und Interessen des Staates werden nicht von parteiischem Urteil und böswilligem Vorwurf von irgendjemandem abhängen

Stellungnahme des Leiters der Abteilung für Außenpolitik vom Außenministerium
der Demokratischen Volksrepublik Korea


   Jüngst veröffentlichte das so genannte Aufsichtsteam für multilaterale Sanktionen, das ein intriganter Apparat für Zwangsmaßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea unter Leitung der USA ist, einen Bericht, in dem die koreanisch-russischen Zusammenarbeitsbeziehungen verleumdet wurden.
   Dieses Team ist ein gespenstisches Kollektiv, das in Hinsicht auf Grund und Ziel seiner Existenz keine Rechtmäßigkeit besitzt. Seine feindliche Handlung ist eine grobe Verletzung der völkerrechtlichen Prinzipien, die von der Staatsmachtgleichheit und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten ausgehen, und eine Beleidigung der gerechten Völkergemeinschaft.
   Wir bezeigen ernsthafte Besorgnis über den provokatorischen Versuch des Westens dazu, mit seinem einseitigen und gewalttätigen politischen und juristischen Maßstab die souveränen Rechte der Demokratischen Volksrepublik Korea zu verletzen. Wir verweisen warnend auf die negativen Folgen seines skrupellosen Benehmens.
   Niemand hat den USA und ihren gehorsamen Verbündeten die Mission und das Recht gegeben, die legalen Beziehungen zwischen den souveränen Staaten willkürlich zu beurteilen und zu kritisieren. Gerade darin liegt der wichtige Grund dazu, dass die Existenz und Tätigkeit des „Aufsichtsteams für multilaterale Sanktionen“ in Frage gestellt und zurückgewiesen werden müssen.
   Das Team, das 11 mit der DVRK und der Russischen Föderation verfeindete Länder aus eigenem Antrieb fabriziert haben, ist ein politisches Werkzeug, das durchaus gemäß den geopolitischen Interessen des Westens funktioniert, und hat gar keine Berechtigung, die Ausübung der souveränen Rechte anderer Länder zu untersuchen.
   Die koreanisch-russische militärische Zusammenarbeit verfolgt das Ziel, die Souveränität, territoriale Integrität und Sicherheitsinteressen des Staates zu schützen und Frieden und Stabilität in Eurasien zu gewährleisten. Sie ist eine legitime Ausübung des Souveränitätsrechtes nach dem Artikel 51 des UNO-Chartas, in dem verankert ist, „Jeder Staat hat das Recht auf einzelne oder kollektive Selbstverteidigung“, und nach dem Artikel 4 des Vertrages über die umfassende strategische Partnerschaft zwischen der DVRK und der Russischen Föderation mit dem Inhalt, militärische und weitere Hilfe zu leisten, falls eine von beiden Seiten einer bewaffneten Invasion ausgesetzt wird.
   Bei dieser Gelegenheit ist es klarzumachen, dass die militärische Zusammenarbeit zwischen den Ländern im „Aufsichtsteam für multilaterale Sanktionen“ leider kein Gegenstand der internationalen Untersuchung ist, aber nicht weil seine Tätigkeiten gerecht, defensiv und friedlich sind.
   Die russisch-koreanischen Beziehungen, die nach einer neuen Entwicklung strebt, ist eine Inkarnation der zwischenstaatlichen Beziehungen, die der Zeit, wo eine Handvoll Länder das rechtswidrige und konfrontationsorientierte politisch-militärisches Kollektiv bilden und schalten und walten, ein Ende setzt und eine multipolare Welt auf der Grundlage der wahren Souveränitätsachtung, der Gleichheit und der Gerechtigkeit ins Leben ruft. Gerade darin liegen die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit dieser bilateralen Beziehungen.
   Die Demokratische Volksrepublik Korea besitzt das Recht, harte Entgegnungsmaßnahmen zu treffen, um eigene Interessen vor der tyrannischen Souveränitätsverletzung und Einmischung der Mitgliedstaaten des „Aufsichtsteams für multilaterale Sanktionen“ in die inneren Angelegenheiten anderer Länder zu schützen.
   Die rechtswidrige Intrige der feindseligen Kräfte kann die Zusammenarbeitsbeziehungen zwischen den souveränen Staaten nicht beeinflussen, und unsere Anstrengungen für den Schutz der Würde und Interessen des Staates werden nicht von parteiischem Urteil und böswilligem Vorwurf von irgendjemandem abhängen

   Pyongyang, 1. Juni 2025